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Private Krankenversicherung

für Angestellte, Selbständige, Freiberufler, Ärzte, Zahnärzte, Beamte sowie Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte.

Angestellte

Den Wechsel zur privaten Krankenversicherung können Sie vornehmen, wenn Ihr Bruttoeinkommen über 50.850 Euro im Jahr oder 4.237,50 Euro im Monat liegt. Sondergehälter zählen dazu.

Beamte (Beihilfeberechtigte)

können sich versichern, ohne dass besondere Einschränkungen zu beachten sind. Viele Krankenversicherer bieten für Beihilfeberechtigte spezielle Beamten Tarife an.

Selbständige und Freiberufler

Alle selbständig oder freiberuflich tätigen Personen können jederzeit in eine Privatversicherung wechseln. Ausgenommen sind einige Handwerksmeister und Künstler.

Ärzte und Zahnärzte

haben genauso wie andere Freiberufler, die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Mehrere Versicherungsgesellschaften bieten spezielle Tarife für Ärzte an.

Kranken Zusatzversicherung

Die Krankenzusatzversicherung ergänzt Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Fühlen Sie sich wie ein Privatpatient.
Für alle pflichtversicherten Mitglieder gesetzlicher Kassen eignet sich eine Krankenzusatzversicherung, um ihren Versicherungsschutz abzurunden.

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